
Betriebliche
Einstellungs und Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchung für Bewerber und Mitarbeitende
In vielen Unternehmen sind Einstellungsuntersuchungen oder Untersuchungen bei Arbeitsplatzwechsel üblich, um die gesundheitliche Eignung festzustellen. Diese werden durch den Betriebsarzt durchgeführt.
Da nicht alle Eignungsuntersuchungen gesetzlich geregelt sind, sollten sie idealerweise in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Folgende Untersuchungen führen wir für Sie durch:
Einstellungsuntersuchung
Wir prüfen die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (gemäß G25)
Diese Untersuchung prüft die Eignung für Tätigkeiten, die Fahrtüchtigkeit oder eine Überwachung erfordern, gemäß den Vorgaben der G25-Verordnung.
Untersuchung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (gemäß G41)
Diese Untersuchung bewertet die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten, bei denen Absturzgefahr besteht, gemäß der G41-Verordnung.
Untersuchung für Tätigkeiten im Wald oder mit Kettensägen
Diese Untersuchung prüft die Eignung für Arbeiten im Wald oder den sicheren Umgang mit Kettensägen.
Untersuchung für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierten Räumen
Diese Untersuchung bewertet die Eignung für Arbeiten in Umgebungen mit reduziertem Sauerstoffgehalt.
Untersuchung der Sehfähigkeit für zerstörungsfreie Prüfungen (DIN EN 473)
Diese Untersuchung prüft die Sehfähigkeit für Tätigkeiten im Rahmen zerstörungsfreier Prüfungen gemäß DIN EN 473.