Betriebsmedizinische Versorgung

Die betriebsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dem Erhalt der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und hilft, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Gesetzlich geregelt und individuell angepasst – für sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

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Die Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben und bei bestimmten Tätigkeiten verpflichtend – z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen. Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber angeboten werden, z. B. bei Bildschirmarbeit – die Teilnahme ist freiwillig. Die Wunschvorsorge kann von Mitarbeitenden selbst beantragt werden, wenn sie gesundheitliche Belastungen durch ihre Tätigkeit vermuten.

2. Muss ich als Arbeitnehmer an der Vorsorge teilnehmen?

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Nur bei der Pflichtvorsorge besteht eine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung. Bei der Angebots- und Wunschvorsorge entscheiden Sie selbst, ob Sie teilnehmen möchten. In jedem Fall ist das Gespräch mit dem Betriebsarzt vertraulich und dient ausschließlich Ihrer Gesundheit.

3. Was passiert bei einer Vorsorgeuntersuchung?

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Die Untersuchung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, bei dem mögliche Belastungen am Arbeitsplatz besprochen werden. Je nach Tätigkeit folgen gezielte Tests, z. B. Seh- oder Hörtests. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen – nicht, die Arbeitsleistung zu beurteilen.

4. Werden Untersuchungsergebnisse meinem Arbeitgeber mitgeteilt?

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Nein. Der Arbeitgeber erhält keine Diagnosen oder medizinischen Details. Er bekommt lediglich eine Bescheinigung, ob aus arbeitsmedizinischer Sicht Einwände gegen die Ausübung der Tätigkeit bestehen – ja oder nein. Alles Weitere bleibt streng vertraulich.

5. Wie oft muss eine betriebsmedizinische Vorsorge erfolgen?

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Die Häufigkeit hängt von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. In der Regel finden Vorsorgeuntersuchungen alle 1 bis 3 Jahre statt. Bei besonderen Belastungen oder gesetzlichen Vorgaben kann auch ein kürzerer Abstand erforderlich sein.

6. Ich habe weitere Fragen – wie kann ich Kontakt aufnehmen?

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Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.