Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

Bei Neueinstellungen oder Stellenwechseln möchten Arbeitgeber sicherstellen, dass Bewerbende gesundheitlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind. Die Einstellungs- und Eignungsuntersuchung dient dazu, arbeitsmedizinisch festzustellen, ob die körperlichen Voraussetzungen erfüllt sind – fair, objektiv und unter strenger Wahrung des Datenschutzes.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist eine Einstellungs- oder Eignungsuntersuchung?

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Dabei handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die prüft, ob eine Person gesundheitlich für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist. Ziel ist nicht die allgemeine Gesundheitsbewertung, sondern eine gezielte Einschätzung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes.

2. Wann ist eine Eignungsuntersuchung sinnvoll oder erforderlich?

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Sie kommt vor allem bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten infrage, z. B. bei Arbeiten mit Maschinen, im Fahrdienst, bei Schichtarbeit oder bei körperlich belastenden Tätigkeiten. Auch bei Behörden oder in sensiblen Bereichen (z. B. Polizei, Feuerwehr) ist sie oft vorgeschrieben.

3. Was wird bei der Untersuchung gemacht?

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Je nach Tätigkeit werden unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt, z. B. Sehtest, Hörtest, Belastungstest, Laborwerte oder orthopädische Untersuchungen. Grundlage ist immer ein ausführliches Gespräch über bisherige Erkrankungen, aktuelle Beschwerden und arbeitsplatzbezogene Anforderungen.

4. Bekommt der Arbeitgeber meine Untersuchungsergebnisse?

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Nein. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Aussage darüber, ob aus medizinischer Sicht gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung der Tätigkeit bestehen. Medizinische Details, Diagnosen oder Befunde bleiben vertraulich und werden nicht weitergegeben.

5. Muss ich selbst für die Kosten aufkommen?

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In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für Einstellungs- oder Eignungsuntersuchungen – insbesondere dann, wenn er sie veranlasst oder sie im Bewerbungsverfahren notwendig sind. Dies gilt auch für behördlich geforderte Eignungsnachweise.

6. Ich möchte einen Termin vereinbaren – wie kann ich Kontakt aufnehmen?

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Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Wir informieren Sie gerne über den Ablauf und die benötigten Unterlagen – schnell, diskret und zuverlässig.