Eignungsuntersuchung
Sportbootführerschein
Gesundheitscheck für Ihren Bootsführerschein
Möchten Sie einen Sportbootführerschein (SBF-Binnen oder SBF-See) oder einen Segelschein erwerben und benötigen dafür ein ärztliches Attest?
Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung, die Ihre gesundheitliche Eignung bestätigt, ist gemäß § 6 Absatz 2 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) vorgeschrieben.
Wir führen diese Untersuchung gerne für Sie durch und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Führerschein!
Was beinhaltet die Untersuchung?
Im Rahmen der Tauglichkeitsprüfung führen wir folgende Untersuchungen durch:
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Eine ausführliche Anamnese inklusive körperlicher Untersuchung
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Einen Sehtest, einschließlich Farbsehtest
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Einen einfachen Hörtest
Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zur medizinischen Untersuchung für den Sportbootführerschein oder Segelschein? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.
1. Ist die ärztliche Untersuchung verpflichtend für den Sportbootführerschein?
Ja, laut Sportbootführerscheinverordnung (§6 Abs. 2 SpFV) ist ein ärztliches Attest erforderlich, um die gesundheitliche Eignung für den Erwerb des Führerscheins nachzuweisen.
2. Wie lange ist das ärztliche Attest gültig?
Das Attest ist in der Regel unbegrenzt gültig, es sei denn, es treten gesundheitliche Veränderungen auf, die die Tauglichkeit beeinträchtigen könnten.
3. Muss ich nüchtern zur Untersuchung erscheinen?
Nein, eine Nüchternheit ist nicht erforderlich. Sie können ganz normal essen und trinken – bringen Sie aber bitte Ihre Sehhilfe mit, falls Sie eine tragen.
4. Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, eventuelle Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) sowie vorhandene medizinische Unterlagen mit, falls vorhanden.