Tauglichkeitsuntersuchung für die Schifffahrt
Wir führen medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen durch, die in der Binnen- und Rheinschifffahrt tätig sind oder eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen möchten.
Die Untersuchung erfolgt gemäß den Vorgaben der:
- Binnenschifffahrtspersonalverordnung (BinSchPersV)
- Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersEV)
Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten an Bord eines Schiffes gegeben ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die die Sicherheit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen könnten.
Die Untersuchung kann unter anderem folgende Bestandteile umfassen:
- Allgemeinmedizinische Untersuchung zur Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustands
- Sehtest zur Überprüfung des Sehvermögens gemäß den gesetzlichen Anforderungen
- Hörtest zur Beurteilung des Hörvermögens
- Anamnese und ärztliche Beurteilung möglicher gesundheitlicher Einschränkungen
- gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen, wenn dies durch gesetzliche Vorgaben oder individuelle gesundheitliche Faktoren erforderlich ist
Nach erfolgreicher Untersuchung stellen wir die entsprechende ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden oder Schifffahrtsstellen aus.
Die regelmäßigen Untersuchungen tragen dazu bei, die Sicherheit im Schiffsverkehr sowie die gesundheitliche Eignung der Besatzungsmitglieder langfristig sicherzustellen.