Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wer beruflich Personen oder Güter befördert, trägt eine besondere Verantwortung – für sich, die Fahrgäste und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb schreibt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) medizinische Untersuchungen vor, um sicherzustellen, dass gesundheitliche Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Fahrzeugs gegeben sind.

Häufig gestellte Fragen

1. Wer muss eine Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) machen?

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Personen, die einen Führerschein der Klassen C, CE, D, DE, D1 oder D1E beantragen oder verlängern möchten. Dazu gehören u. a. Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Taxifahrer. Auch Fahrlehrer und Bewerber für Personenbeförderungsscheine sind betroffen.

2. Welche Untersuchungen sind vorgeschrieben?

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Je nach Führerscheinklasse umfasst die Untersuchung u. a. einen Sehtest, eine ärztliche Anamnese und gegebenenfalls eine Reaktions- oder Leistungsdiagnostik. Für Bus- und Taxifahrer ist zusätzlich eine augenärztliche und manchmal auch eine psychologische Begutachtung notwendig.

3. Wie lange ist das medizinische Gutachten gültig?

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Das ärztliche Gutachten hat in der Regel eine Gültigkeit von 1 bis 5 Jahren – je nach Führerscheinklasse, Alter und Gesundheitszustand. Bei Verlängerungen ab dem 50. Lebensjahr können kürzere Fristen gelten.

4. Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?

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Sollten gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über das weitere Vorgehen. In manchen Fällen kann ein ärztliches Zusatzgutachten, eine Nachuntersuchung oder eine Einschränkung der Fahrerlaubnis (z. B. nur tagsüber) notwendig sein.

5. Was muss ich zum Untersuchungstermin mitbringen?

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Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis, vorhandene Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen), ggf. aktuelle Arztbefunde und – falls bereits vorhanden – das Schreiben der Führerscheinstelle mit. Für bestimmte Klassen wird auch ein augenärztliches Gutachten benötigt.

6. Ich möchte einen Termin vereinbaren – wie nehme ich Kontakt auf?

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir informieren Sie transparent über den Ablauf und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die FeV-Untersuchung weiter.